Damals, im Jahr 2008, wurde plötzlich gesetzlich beschlossen, dass Lehrer/innen die Aufwändungen für ihr Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können (d.h. in der Steuerklärung »absetzen« können). Die Entscheidung wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Verständlich. Schließlich verbringen Lehrer/innen eine Menge Zeit in ihrem Arbeitszimmer - und das nicht zum Spaß.
Wenn Sie sich jedoch für Themen wie Ordnung und Organisation interessieren, gehen Sie in den Bereich Lehrer/innen-Schreibtisch.
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