Test
Finanztest sieht Chancen in den Musterprozessen ums Arbeitszimmer 22.10.2008, 23:43
Der "Finanztest" (Heft 11/2008) rät LehrerInnen dazu, bei der Einkommenssteuererklärung (2007, 2008 ...) das Arbeitszimmer anzugeben, da in den Musterprozessen Aussicht auf Erfolg bestünde:
Tipp: Rechnen Sie Ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung ab. Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie Einspruch ein und beantragen Ruhen des Verfahrens. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Finanzämter bereits angewiesen, dem stattzugeben (Schreiben vom 12. 7. 2008 - S 2353 - 7- V B 3).
test.de 22.10.2008: Steuererklärung - Chance für Arbeitszimmer
Das von der Stiftung Warentest herausgegebene Blatt “Finanztest” (Versicherungen, Geldanlage, Recht) rät im aktuellen Heft 11/2008 explizit dazu, diesen schon mehrfach vorgeschlagenen Weg zu beschreiten. Man sieht offensichtlich Chancen, dass zumindest einer der sechs laufenden Musterprozesse das neue Gesetz kippen wird. In diesem Falle würde nur die/der Geld erhalten, die/der den Tipp befolgt; die gewonnene Summe dürfte sich grob gerechnet zwischen 300 und 1.500 Euro bewegen (abhängig von Größe/Mietpreis usw. des Arbeitszimmers + weiteren steuerlich relevanten Parametern wie Gesamteinkommen etc.). Bereits abgeschlossene Steuererklärungen, in denen das Arbeitszimmer nicht angegeben wurde, werden bei einer nachträglichen Gesetzesänderung nicht berücksichtigt.