Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Erste Arbeitszimmerklage abgelehnt 22.03.2009, 01:04
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage eines Lehrer-Ehepaars abgelehnt, in der die steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers gefordert wurde. Die Klage wird als Nächstes vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.
Bei allen Verfahren/Musterverfahren um die steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers ist - wie im aktuellen auch - zu erwarten, dass die Klagen in den ersten Instanzen abgelehnt werden, da es sich um eine Entscheidung erheblicher finanzieller und administrativer Tragweite handelt. Eine Rückzahlung an mehrere hunderttausend Lehrer/innen würde den Staat auf einen Schlag deutlich mehr als 100 Millionen Euro kosten, vom Verwaltungsaufwand ganz zu schweigen. Aber eigentlich sollte das ja keinen Einfluss auf die Entscheidung der Gerichte haben.
In jedem Fall ist Geduld von Nöten, weiß die sueddeutsche:
Im Durchschnitt dauern die Verfahren dort 20 Monate. Allerdings: Sollte der BFH [Bundesfinanzhof] zu der Ansicht kommen, dass die Regelung verfassungswidrig ist, muss er den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Und bis dort entschieden wird, dauert es auch nochmal.
Betroffene Lehrer/innen müssen jetzt ihre Nerven in die Faust nehmen und weiterhin beharrlich die Verfahrensruhe beantragen, bis alles geklärt ist. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn auch für 2008 (und evtl. dann nächstes Jahr für 2009) das Arbeitszimmer in der Steuererklärung angegeben wird, dann besteht Hoffnung auf eine Rückzahlung. Das Vorgehen ist also klar: So tun, als wäre nichts gewesen und das Arbeitszimmer steuerlich angeben (siehe auch Welt Online 22.03.2009: Lehrer können hoffen).
Da es sich um ein Fanal handelt, sollten alle Lehrer/innen in ihrer Steuererklärung entsprechend konsequent verfahren und darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Einsehen hat.