Wer darf Motorgeräte reparieren? 12.05.2008, 19:48
Nach den Unfallverhütungsvorschriften dürfen elektrische Geräte nur Elektro-Fachkräfte instandsetzen.
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Hände weg von der Elektrik!
Wer darf Motorgeräte reparieren?
Laut Unfallverhütungsvorschriften aus BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Prüfung, die Wartung und Instandsetzung elektrisch angetriebener Maschinen und Geräte Sache geprüfter Elektro-Fachkräfte. Wer das entsprechende Zeugnis nicht erworben hat, darf Wartungs- und Servicearbeiten an Elektro-Motorgeräten nicht ausführen. Aber - wie wird man „Elektro-Fachkraft für MOTORGERÄTE“?
Infomationen dazu: http://www.bufamot.de
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